Zum Hauptinhalt springen

Truck & Trailer Welt

Investition in die Zukunft: Das neue Förderprogramm des Bundesministeriums für Verkehr stellt bis zu 14 Millionen Euro bereit, um den dauerhaften Einsatz autonomer Nutzfahrzeuge auf der Straße zu beschleunigen.
Bild: KI-generierte Illustration

Bund fördert autonome LKW

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) unterstützt den Praxiseinsatz hochautomatisierter Mobilitätslösungen mit einem neuen Förderprogramm. Insgesamt stehen bis zu 14 Millionen Euro bereit, um autonome Fahrzeuge im Güterkraftverkehr und im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) dauerhaft zu etablieren.

Anträge können ab sofort eingereicht werden.Der neue Förderaufruf zielt darauf ab, autonome Fahrsysteme schneller vom reinen Pilotprojekt in die breite, alltägliche Anwendung zu überführen. Die Technologie soll dabei helfen, das Verkehrsangebot insbesondere in ländlichen Regionen sowie städtischen Randlagen zu ergänzen. Zudem bietet die Automatisierung dem Güterkraftverkehr neue Perspektiven, um dem anhaltenden Fahrpersonalmangel und dem steigenden Transportbedarf zu begegnen.

Modellregionen und reale Einsatzbedingungen im Fokus

Ein zentraler Schwerpunkt des Programms liegt auf Projekten, die zur Weiterentwicklung von Modellregionen für autonomes Fahren beitragen. Damit setzt der Bund ein Kernvorhaben des aktuellen Koalitionsvertrags um und greift zugleich die Empfehlungen der Verkehrsministerkonferenz auf. Gefördert wird die Erprobung und der anschließende Regelbetrieb innovativer Mobilitäts- und Logistiklösungen unter realen Einsatzbedingungen im öffentlichen Verkehrsraum.

Das Förderprogramm deckt verschiedene Beschaffungs- und Modernisierungswege ab:
• Neubeschaffung: Kauf von Fahrzeugen, die ab Werk mit autonomen Systemen ausgestattet sind.
• Nachrüstung: Ausrüstung von Fahrzeugen durch Hersteller oder Drittanbieter sowie die Umrüstung bestehender Flotten.
• Leasing: Finanzierung von Fahrzeugen mit autonomen Fahrfunktionen über Leasingmodelle.
• Betrieb: Projekte im Erprobungsbetrieb mit garantiertem, anschließendem dauerhaftem Einsatz.

Antragsberechtigung und Fristen für Unternehmen

Das Programm richtet sich sowohl an den öffentlichen Sektor als auch an die Privatwirtschaft. Antragsberechtigt sind Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, ÖPNV-Aufgabenträger, Verkehrsverbände sowie private und kommunale Verkehrsunternehmen. Für den Logistiksektor sind ausdrücklich Transportunternehmen mit einem Tätigkeitsbereich gemäß dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) und Sitz in Deutschland zugelassen.

Unternehmen und Kommunen können ihre Anträge seit dem 1. September 2026 über das offizielle Förderportal easy-Online einreichen. Die Antragsfrist endet am 15. Oktober 2026. Detaillierte Informationen zum Antragsverfahren und den Dokumenten stellt die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) hier bereit.

ttw-Newsticker
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner