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Truck & Trailer Welt

Seit dem 1. Juli gilt die neue LKW-Maut in den Niederlanden.
© Ministerium für Infrastruktur und Wasserwirtschaft

Niederländische LKW-Maut in Kraft

Am 1. Juli ist in den Niederlanden die kilometerabhängige LKW-Maut offiziell in Kraft getreten. Sowohl niederländische als auch ausländische LKW müssen ab sofort pro gefahrenem Kilometer bezahlen.

Die neue Regelung gilt auf fast allen niederländischen Autobahnen. Zudem betrifft die Mautpflicht eine Vielzahl von wichtigen Provinz- und Gemeindestraßen. Die Erfassung erfolgt automatisch über ein elektronisches Bordgerät (OBU) im Fahrzeug.

Rückführung der Einnahmen für mehr Nachhaltigkeit

„Der überwiegende Teil der Einnahmen aus dieser Maut fließt direkt zurück in die Branche“, erklärt der niederländische Verkehrsminister Karremans. Durch diese sogenannte Rückführung soll der Straßentransportsektor schneller auf die Elektromobilität umstellen können. Die Subventionen fließen gezielt in den Kauf von E-LKW sowie in den Aufbau von Ladeinfrastruktur. Dies verbessert die Luftqualität und senkt die CO₂-Emissionen. Gleichzeitig verringert der Schritt die Energieabhängigkeit der Transportbranche in Krisenzeiten.

Belohnung für saubere Fahrzeuge und Steuererleichterungen

Mit der neuen Maut zahlen die Nutzer streng nach Fahrleistung. Dabei gilt das Prinzip: Je sauberer und leichter der LKW ist, desto niedriger ausfallend ist der Kilometer-Tarif. Parallel dazu wird die bisherige Eurovignette in den Niederlanden komplett abgeschafft.

Um die Unternehmen zusätzlich zu entlasten, senkt die Regierung die Fixkosten:
• LKW bis 12.000 Kilogramm: Für diese Fahrzeuge entfällt die KFZ-Steuer fortan vollständig.
• Schwere LKW: Die KFZ-Steuer sinkt dauerhaft auf das europäische Mindestniveau.
• Vorübergehender Nullsatz: Vom 1. Juli 2026 bis zum 1. Januar 2027 entfällt die Steuer für schwere LKW komplett.

Vorübergehende Ermäßigung und sofortige Kontrollen

Wegen der aktuell stark gestiegenen Kraftstoffpreise kommt die Regierung der Branche entgegen. Vom 1. September 2026 bis zum 31. Dezember 2026 gilt eine vorübergehende Maut-Ermäßigung von 22,3 Prozent.
Dennoch starten die offiziellen Kontrollen durch die Behörde RDW ab sofort. Ein funktionsfähiges Bordgerät ist für alle LKW der Fahrzeugklassen N2 und N3 gesetzlich vorgeschrieben. Wer ohne OBU fährt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Im ersten Halbjahr der Einführung werden die Bußgelder jedoch zum Übergang halbiert.

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